Die ArbeitnehmerInnen oder der Betriebsrat müssen darüber informiert werden.
Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren (z.B. Videokameras oder die Aufzeichnung der Leistung durch Maschinen), dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Betriebsrat mit dem Betriebsinhaber darüber eine Betriebsvereinbarung getroffen hat.
Der Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung kann nicht vor der Schlichtungsstelle erzwungen werden.
Mehr zu diesem Thema, das auch bei uns im Betrieb aktueller den je ist, lesen sie hier.
Hier einige interessante Links zu AK-Hompage:
Darf mein Chef meine E-mails lesen?
Dürfen Internet zugriffe überwacht werden?
Habe ich das Recht zu erfahren was kontrolliert wird?
Mit wem muss die Überwachung abgesprochen werden?
Was meint unser Konzern dazu? (Intranet Link,der funktioniert derzeit anscheinen aber nicht?)

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